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Obligatorisch Programm 300m

Obligatorisch Programm

Der Schützenverein Mönchaltorf führt jedes Jahr viermal das Obligatorisch Schiessen durch. Mönchaltorfer schiessen dieses Programm beim Schützenverein Mönchaltorf, bitte beim Anmelden im Stand darauf hinweisen. Die Daten und Bedingungen dazu finden Sie in der folgenden Broschüre.

Flyer OP und FS

Die Teilnehmer
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiess-verein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können dem obigen Flyer, den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche im Vorjahr aus der Armee entlassen wurden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Die Utensilien
Um am Obligatorischen Programm teilzunehmen benötigen schiesspflichtige Teilnehmer: Ihre persönliche Dienstwaffe, Ihr Dienstbüchlein, Amtlicher Ausweis, Ihr Schiessbüchlein respektive Ihren militärischen Leistungsausweis, Ihr Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten.

Das Programm
5 Schuss EF Scheibe A5; 5 Schuss EF Scheibe B4;
2 Schuss SF Scheibe B4; 3 Schuss SF Scheibe B4;
5 Schuss SF Scheibe B4

Die Schiesspflicht ist erfüllt, wenn Sie mindestens 42 Punkte erreichen und nicht mehr als 3 Nuller schiessen. Wiederholungen (maximal 2) des obligatorischen Programms erfolgen mit Kaufmunition zu Lasten des Schützen und müssen bei demselben Verein geschossen werden.

Sturmgewehr zu Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:

AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen 300m (OP und FS) absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.

Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.

Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.

Die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum erfolgen gegen Entschädigung. Diese beträgt:
CHF 30.- für die Pistole
CHF 100.- für das Stgw 90

Link zum VBS