Waffenrecht
Personen, die eine als "neu verboten" klassifizierte Waffe besitzen, waren verpflichtet, diese bis spätestens 15. August 2022 bei der Kantonspolizei Zürich zu registrieren. Dies betrifft speziell Waffen, die vor dem 12. Dezember 2008 erworben, jedoch nicht im offiziellen Waffenregister eingetragen wurden.
Seit dem 12. Dezember 2008 ist für den Erwerb einer Waffe – unabhängig davon, ob sie gekauft, geerbt, geschenkt, geliehen oder auf anderem Wege erworben wird – ein gültiger Rechtstitel erforderlich. Dazu zählen ein Vertrag, ein Waffenerwerbsschein oder eine spezielle Genehmigung. Diese Regelung gilt gleichermassen für den Erwerb von Waffen bei sowohl gewerblichen Händlern als auch Privatpersonen.
Der Besitz von altrechtlich erworbenen, "neu verbotenen" Waffen ohne entsprechende Nachmeldung ist verboten und wird konsequent zur Anzeige gebracht.
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Fedpol: Waffen / Munition
Kantonspolizei Zürich – Fachdienst Waffen/Sprengstoffe
Bewilligung zum Erwerb von verbotenen Waffen erlangen (Ausnahmebewilligung klein)
Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens (PDF)
Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schiessverein (PDF)
Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung klein (PDF)
Schriftlicher Vertrag für die Übertragung einer Waffe (PDF)
Waffenbroschüre - Waffen in Kürze (PDF)